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Formular Beratung bei Tierversuchsanträgen

 

 

Die Beratung von Tierversuchsanträgen sowie die Erstellung eines Gutachtens zur benötigten Tierzahl, wie es zur Genehmigung von Tierversuchsanträgen bei der zuständigen Ethikkommission notwendig ist, zählen zu den Aufgaben des IBE. Diese Dienstleistung steht allen Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Medizinischen Fakultät der LMU kostenfrei zur Verfügung.

Um trotz der großen Zahl von Beratungsfragen einen zufriedenstellenden und effektiven Service bieten zu können, müssen bei der Durchführung der Beratungen einige Regeln eingehalten werden, auf die hier hingewiesen wird:

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Was umfasst die Beratung bei Tierversuchsanträgen?

Die Unterstützung durch die Mitarbeiter des IBE beinhaltet die methodisch-statistische Beratung, die sich auf Versuchsplanung, statistische Auswertung und Interpretation der Ergebnisse beziehen kann. Dies umfasst auch die Erstellung eines Gutachtens zur Fallzahl zur Vorlage bei der Ethikkommission. Eine Durchführung der statistischen Auswertung durch die Institutsmitarbeiter ist nicht möglich. In beschränktem Umfang kann auch eine Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Auswahl und Anwendung von Statistik-Software gegeben werden. Da die Anzahl der auf dem Markt befindlichen Statistik-Programme jedoch kaum noch überschaubar ist, werden konkrete Hilfestellungen nur für den Umgang mit den Programmpaketen SAS, SPSS und R (S-PLUS) gegeben.

Voraussetzungen für eine effektive Beratung

Die Inhalte und das methodische Niveau der Beratung richten sich nach den Wünschen der Ratsuchenden. Es werden allerdings Grundkenntnisse in Biometrie vorausgesetzt.

Wann sollte die Kontaktaufnahme erfolgen?

Grundsätzlich empfehlen wir die frühestmögliche Hinzuziehung eines Biometrikers, da das Gespräch häufig zur Präzisierung der Fragestellung und zur Optimierung der Versuchsplanung führt.
Aufgrund des üblicherweise komplexeren Studiendesigns erfordert die Bearbeitung von Tierversuchsanträgen dazu in der Regel eine gewisse Vorlaufzeit. Daher sollte die Kontaktaufnahme frühestmöglich erfolgen. Um ein Gutachten fristgerecht zu erhalten, empfehlen wir, das IBE spätestens 4 Wochen vor Fristende zu kontaktieren.

Wie verbindlich ist die biometrische Beratung?

Die Teilnahme an der biometrischen Beratung stellt noch nicht eine methodisch optimale Studienplanung und Auswertung sicher. Erstens kann der Beratende nur zu den Teilaspekten Stellung nehmen, die ihm im Rahmen des Beratungsgespräches mitgeteilt werden. Zweitens müssen sich methodische Ratschläge daran orientieren, welchen methodisch-statistischen Hintergrund der Ratsuchende hat und welche Statistik-Software ihm zur Verfügung steht. Drittens hat der Beratende keine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob seine Ratschläge korrekt umgesetzt werden. Aus diesen Gründen weisen wir darauf hin, dass eine Nennung des Instituts oder des beratenden Mitarbeiters im Rahmen einer Publikation, sei es als Danksagung oder in Form einer Mitautorenschaft einer ausdrücklichen Einwilligung des beratenden Mitarbeiters bedarf. Da diese Regel in der Vergangenheit nicht immer eingehalten wurde, wird jetzt eine Zustimmung zu dieser Regelung zusammen mit der Unterschrift auf dem Anmeldebogen geleistet.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass Fallzahlplanungen grundsätzlich nur dann gültig sind, wenn die spätere Auswertung den dort spezifizierten Verfahren folgt.

In welcher Form ist eine umfangreiche Beratung möglich?

Für Forschungsprojekte, die umfangreiche Auswertungen auf hohem methodischen Niveau beinhalten, kann eine intensivere Kooperation mit dem IBE vereinbart werden. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass sich ein Mitarbeiter des IBE findet, der mit der entsprechenden Methodik gut vertraut ist und für die Fragestellung Zeit und Interesse aufbringt. Bei umfangreichen Projekten muss auch Personalkapazität für die Durchführung der Auswertung bereitgestellt werden.

Koautorenschaft des IBE-Mitarbeiters bei Veröffentlichungen

Für kooperative Forschungsprojekte, die umfangreiche Auswertungen auf hohem methodischem Niveau beinhalten, besteht das IBE bei der geplanten Veröffentlichung auf eine Koautorenschaft des involvierten IBE-Mitarbeiters. Mitarbeiter des IBE und Kooperationspartner sind angehalten, die Frage der Koautorenschaft vor dem Beginn der Kooperation zu klären.

Koautorenschaft des IBE-Mitarbeiters bei Veröffentlichungen

Das IBE beschränkt sich auf die Unterstützung im Umgang mit dem statistischen Auswertungssystem SAS, SPSS, R, S-PLUS. Diese Beschränkung ist aufgrund der kaum noch überschaubaren Zahl auf dem Markt befindlicher Programme erforderlich. Die Vorteile der genannten Programme liegen darin, dass sie einen umfassenden Funktionsumfang sowohl im Bereich der Datenhaltung als auch bezüglich der statistischen Auswertung haben. Als Nachteil resultiert daraus eine erschwerte Handhabung und Erlernbarkeit des Programmpakets, für das wir deshalb eigene Kurse eingerichtet haben. Informationen über diese Kurse finden Sie auf der Seite „Übersicht Lehre“.

Auch das Universitätsrechenzentrum LRZ bietet Einführungskurse und eine Beratung an, sowohl allgemein zur EDV und PC-Benutzung als auch speziell zu SPSS. Die Benutzung des CIP-Pools des Universitätsklinikums steht den Mitarbeitern der Medizinischen Fakultät offen.

Ansprechpartner bei Fragen:

Dr. Michael Lauseker
lauseker@ibe.med.uni-muenchen.de
Tel.: 44007-4496