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Corona-Tests an Grundschulen

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Wissenschaftliche Begleitung der PCR-Pool-Tests an Grund- und Förderschulen

Schülerinnen und Schüler dürfen derzeit am Präsenzunterricht nur teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test vorlegen.

Um den Aufwand der Erziehungsberechtigten für die Tests so gering wie möglich zu halten, bietet der Freistaat Bayern kostenfreie, organisierte PCR-Pool-Testungen für die betreffenden Klassen an. Ziel der regelmäßigen PCR-Testungen ist es, mögliche Infektionen sehr frühzeitig zu erkennen, die betroffenen Kinder in Quarantäne zu schicken und so die Schulen offen zu halten.

Informationen zum Ablauf der Pooltests an den Schulen erhalten Sie hier:

Ablauf PCR Pooltestung (PDF, 632.1 KiB)

Um die Qualität der Umsetzung dieser Pool-Testungen laufend zu kontrollieren, hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Auftrag des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege das Institut für Medizinische Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie der Ludwig-Maximilians Universität München (IBE) beauftragt, die Testungen wissenschaftlich zu begleiten und extern zu evaluieren.

Mit Hilfe der Daten aus den Schulen möchten wir folgende Fragen klären:

Wie oft muss ein Pool aufgelöst und für die Klasse Einzelanalysen der Rückstellproben durchgeführt werden?

  • Wie viele infizierte Kinder gibt es in der Klasse?
  • Wie verändert sich die Anzahl infizierter Kinder über die Zeit?
  • Werden mit der Zeit weitere Kinder einer Klasse positiv, falls ein Kind infiziert war? Und falls ja, wie viele?
  • Bestimmt der CT-Wert einzelner Proben das weitere Infektionsgeschehen in der Klasse? (Der CT-Wert ist ein Maß für die Infektiosität.)
  • Wie verhält sich das Infektionsgeschehen in der Schule im Vergleich zum Infektionsgeschehen in der Allgemeinbevölkerung?
  • Gibt es Faktoren, die das Infektionsgeschehen in der Schule beeinflussen (z.B. Region, Klassenstufe, Geschlecht)?
  • Wie gut funktionieren die Organisation und der Test selbst?
  1. Wie viele Pools sind nicht auswertbar?
  2. Welcher Anteil der Kinder nahm teil?
  3. Wie schnell wurden Eltern (Erziehungsberechtigte) im Falle eines positiven Ergebnisses ihres Kindes benachrichtigt?

All diese Fragen helfen herauszufinden, ob die Testungen effizient durchgeführt werden und ob Kinder und Lehrpersonal in der Schulumgebung erfolgreich vor Infektionen geschützt werden.

Das IBE erhält für die wissenschaftliche Evaluation von den Laboren über die Plattform SCHUI die folgenden anonymen bzw. anonymisierten Daten:

Informationen zur Schule:

  • Getestete Schule
  • Region der getesteten Schule
  • Art der Schule (Grund- oder Förderschule)
  • Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler nach Geschlecht
  • Anzahl der Poolgruppen*
  • Aufteilung der Poolgruppen auf Klassenstufen
  • Pseudonymisierte Bezeichnungen der Poolgruppen*

*in der Regel ist eine Poolgruppe eine Schulklasse; bei Klassen mit mehr als 25 Schülern sind aus technischen Gründen zwei Testpools pro Klasse nötig

Informationen zu den einzelnen Poolgruppen der Schule zusätzlich:

  • Pseudonymisierte Bezeichnung der Poolgruppe
  • Zuordnung der Poolgruppe zu einer Klassenstufe
  • Tag der Testung
  • Testergebnis bezogen auf den Pool (z.B. „negativ“)
  • Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Poolgruppe insgesamt (nach Geschlecht
  • Anzahl der positiven Testergebnisse in der Poolgrupp
  • die CT-Werte der positiven Rückstellproben (ohne Verknüpfung mit anderen Einzeldaten; z.B. 8, 15, 17)
  • im Falle eines positiven Testergebnisses den spätesten Zeitpunkt, zu dem eine betroffene Familie aus einem Pool informiert wurde.

Das IBE erhält keine personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern. Alle Proben verbleiben in den Laboren. Das beauftragte Labor verwendet die Proben der teilnehmenden Kinder ausschließlich dazu, herauszufinden, ob eine Corona-Infektion vorliegt, und falls ja, wie hoch die Infektiosität ist.

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